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der Firma Biokanol Pharma GmbH
§ 1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Biokanol Pharma
GmbH (nachfolgend: Biokanol). Biokanol erbringt alle Lieferungen
und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt
der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen
der Käufer oder Dritter finden keine Anwendung. Dies
gilt auch, wenn ihrer Geltung bzw. Einbeziehung im Einzelfall
nicht gesondert widersprochen wird. Wird von uns auf ein
Schreiben Bezug genommen, das Geschäftsbedingungen der
Käufer oder eines Dritten enthält oder auf diese verweist, so
liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von Biokanol insbesondere Produktpräsentationen
auf der Website www.biokanol.de sind freibleibend
und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an
den Besteller dar, ein Angebot an Biokanol abzugeben.
- Die Bestellung erfolgt per E-Mail, Telefax oder schriftlich per Post. Bestellt
der Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, wird Biokanol den Vorgang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Mündliche Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen
sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer.
Der Vertragsschluss erfolgt darüber hinaus unter dem Vorbehalt,
dass zwischenzeitlich ein behördliches Verkehrsverbot
für die bestellten Waren nicht ergangen ist.
Der Kunde wird bei Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich
informiert. Eine evtl. bereits geleistete Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Verbraucher Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
(die Bestellung) von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegenden
AGB per E-Mail übersandt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Diese Forderungsabtretung
wird von der Biokanol angenommen. Der
Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der
Forderung berechtigt. Biokanol behält sich jedoch vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Vergütung / Preise
- Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Sofern zeitlich befristete
Sonderangebote ausgelobt werden, gilt die Bindung an
den angegebenen Preis nur innerhalb der angegebenen
Befristung.
- Die Rechnungen von Biokanol sind sofort fällig. Der Käufer
verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tage
den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Käufer in Zahlungsverzug.
Der Käufer hat, sofern er nicht Verbraucher ist, eine Geldschuld
während des Verzuges in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Käufer, der
nicht Verbraucher ist, behalten wir uns außerdem vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld
in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
- Bei Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto auf die Nettorechnungssumme.
Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungseingang gewähren wir 2% Skonto auf die Nettorechnungssumme.
Bei Zahlung nach 8 Tagen ist die
Rechnungssumme ohne Abzug zu begleichen.
- Eine Skontogewährung erfolgt nur, wenn der Käufer sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen und
Leistungen vollständig nachgekommen ist. Sofern aus früheren
Lieferungen und Leistungen noch Verbindlichkeiten des
Käufers gegenüber der Biokanol bestehen, ist ein Skontoabzug
unzulässig.
- Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung mit Forderungen
der Biokanol nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
- Die Preise gelten ab Werk. Im Bereich der Bundesrepublik
Deutschland liefern wir ab € 30,- Auftragswert frei Haus
(ohne Berechnung der Fracht- und Verpackungskosten); darunter
berechnen wir € 3,90 anteilige Kosten pro Auftrag.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und/oder einer zufälligen Verschlechterung der
Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe
der Ware an den ersten Frachtführer, Spediteur oder den
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen
oder Anstalten auf ihn über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der
Sache auf den Käufer über.
- Für die Übergabe gilt das Gleiche, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
- Die Biokanol ist berechtigt, zumutbare Teillieferungen zu
erbringen und sofort zu berechnen.
- Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer von dem Vertrag
insoweit zurücktreten, als dieser noch nicht erfüllt ist.
Bereits ausgeführte Teillieferungen sind vom Rücktrittsrecht
nicht erfasst. Die Biokanol haftet für Schäden infolge Lieferverzuges
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
beschränkt bis zur Höhe der Auftragssumme.
§ 6 Gewährleistung
- Mängel der gelieferten Ware werden innerhalb der Gewährleistungsfrist
beginnend mit der Lieferung der Ware gemäß
den Folgeregelungen behandelt. Die Gewährleistung umfasst
keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Lagerung, Nutzung<
oder sonstigem Fehlgebrauch entstehen.
- Ist der Käufer Unternehmer, leistet Biokanol für Mängel der
Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder
Gutschrifterteilung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei
lediglich geringfügigen Mängeln an der äußeren Umhüllung
der gelieferten Waren, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
- Ist der Käufer Unternehmer, muss er offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der
Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Der von Biokanol der beanstandeten Ware beigefügte Lieferschein
ist der Rügeschrift, in der die genaue Warenbezeichnung
zu erfolgen hat, beizufügen.
- Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt, soweit ihm dies zumutbar ist, die Ware
bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Ware. Dies gilt nicht, wenn Biokanol die Vertragsverletzung
arglistig verursacht hat.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr
ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziff. 5 dieser
Bestimmung).
- Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Ist der Käufer Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung seitens Biokanol durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Biokanol ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung nicht mit erheblichen Nachteilen für den
Verbraucher verbunden ist. Regelmäßig wird die Nacherfüllung
im Wege der Ersatzlieferung erfolgen.
- Verbraucher müssen Biokanol innerhalb einer Frist von zwei
Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Auf die
Absendung der Unterrichtung durch den Verbraucher kommt
es nicht an. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung,
erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der
Feststellung des Mangels durch den Verbraucher. Dies gilt
nicht bei Arglistigkeit von Biokanol. Der Verbraucher hat den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen
zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast.
§ 7 Verkaufsgebiet
Wir verkaufen und liefern unsere Waren zu den in §4 genannten
Konditionen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland aus. Für Lieferungen außerhalb der
Bundesrepublik
Deutschland gelten hinsichtlich der Weiterberechnung der
Fracht- und Bankgebühren spezielle Regelungen.
§ 8 Haftung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
die Haftung von Biokanol auf die nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen haftet Biokanol bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Käufers.
- Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies
gilt nicht, wenn Biokanol Arglist vorwerfbar ist. Dies gilt
außerdem nicht für Ansprüche des Käufers aus
Produkthaftung.
§ 9 Widerrufs- und Rückgaberecht
- Verbraucher haben das Recht, ihre Bestellung innerhalb
einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der bestellen Waren
zu widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden
und ist schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
gegenüber Biokanol zu erklären. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware an
Biokanol Pharma GmbH, Kehler Str. 7 in 76437
Rastatt/Deutschland.
- Der Verbraucher ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts
zur Rücksendung der gelieferten Waren verpflichtet,
wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die
Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechtes
bei einem Bestellwert der vom Widerruf betroffenen
Waren bis zu € 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei
einem Bestellwert von mehr als € 40,-- hat der Verbraucher
die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. In diesem Fall
trägt Biokanol die Rücksendungskosten.
- Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Dies gilt insbesondere für die
Anwendung bzw. den Verzehr der gelieferten Produkte. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen,
z.B. auf Übereinstimmung der gelieferten Waren mit den
bestellten Waren. Den Wertverlust, der durch die über die
reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen. Dies gilt vor allem dann, wenn Behältnisse
geöffnet oder Blisterpackungen beschädigt werden.
§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der Geschäftssitz der Biokanol. Dies gilt auch,
wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Erfüllungsort ist Rastatt
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich
am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Rastatt, im April 2004
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