HinSchG §

Meldeformular Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


 

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU WhistleblowerRichtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgebende festlegen will.


§ 1 Zieletzung und persönlicher Anwendungsbereich:

"Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen)." (HinSchG Abschnitt 1, § 1)


Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.


Hinweise

Für welche Meldungen dieses Gesetz gilt finden Sie unter HinSchG, § 2 Sachlicher Anwendungsbereich (1) Link.
beispielsweise:
"1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
(...) "
Wichtig ist dabei, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§ 3 Absatz 3 HinSchG).

Sie können Ihre Meldung hier in dieses Formular eintragen. Diese Meldung ist auch anonym möglich - dafür lassen Sie die "freiwillig" gekennzeichneten Felder einfach frei. Bitte beachten Sie, dass wir dann jedoch keine Rückmeldung zum Stand der Meldung geben können.


Hinweisgebende Personen:
dies umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Biokanol Pharma GmbH Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (hinweisgebende Personen), insbesondere:
- Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte,
 Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer
- Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen,
 Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer,
 Lieferanten und deren Mitarbeiter

Meldungsabgabe

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Bitte beachten Sie, dass die Angaben wie NAME, EMAIL-ADRESSE und TELEFONNUMMER freiwillig sind. Diese geben die Möglichkeit Rückfragen stellen zu können und Rückmeldung zum Verlauf der Meldung geben zu können.

Gerne nehmen wir Ihre Meldung auch telefonisch oder persönlich auf. Hierfür schreiben Sie uns bitte über das Formular eine Meldung, wir melden uns dann mit Terminvorschlägen bei Ihnen.

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